Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen wurden neu gefasst. Sie sind ab 01.10.2006 uneingeschränkt gültig. Alle bisherigen Verkaufs- und Lieferbedingungen werden damit gegenstandlos

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

1.Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zu Unternehmern. Unternehmer und damit Kunden i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2.Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden - selbst bei unserer Kenntnis - nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch uns ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

1.Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Eine Zugangs oder Empfangsbestätigung stellt keine Annahme dar.

3.Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt von Störungen im Betrieb, Warenmangel, Ausstand. Der Vorbehalt erstreckt sich auch auf die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere weltweiten Produzentenpartner. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unseren Partnern.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.

3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3. vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. 

5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung offen legen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.

6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

§ 4 Vertragsabschluss und Zahlungsbedingungen

1. Angebote des Verkäufers sind bezüglich Preise, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch Annahme des Verkäufers (Auftragsbestätigung oder Lieferung) zustande. Von dem Verkäufer genannte Preise sind Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Lager. Bei Versand der Ware behält sich der Verkäufer die Auswahl des wirtschaftlichsten Versandweges vor. Die Versandkosten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer sind vom Kunden zu tragen, falls nicht ausdrücklich in jedem Einzelfall etwas anderes vereinbart wird. Falls ein Kunde eine besondere Versandart verlangt, werden dem Kunden die Mehrkosten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet. Ist nichts anderes vereinbart, hat die Zahlung ohne jeden Abzug vor der Lieferung der Ware zu erfolgen. Auch per Bankeinzug / Lastschrift sind Zahlungen möglich. Bei Lieferung auf Ziel wird das Zahlungsziel nach dem Datum der Lieferung berechnet. Bei Zahlungen durch Scheck gilt nicht der Zugang des Schecks, sondern erst seine Einlösung als Zahlung. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in der durch das Gesetz bestimmten Höhe zu berechnen.

§ 5 Gefahrübergang

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware, insbesondere für Bruch und Manko, geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt, auf den Käufer über.

2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

§ 6 Gewährleistung

1. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

3. Offensichtliche Mängel müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

5. Die Gewährleistungsfrist für Waren nach § 438 Ziff. 3 BGB beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 3).

6. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

7. Warenrückgaben sind ausgeschlossen. In Ausnahmefällen, die einer besonderen schriftlichen Vereinbarung bedürfen, erheben wir eine Wiedereinlagerungsgebühr von mindestens 20% des Warenwertes.

§ 7 Haftungsbeschränkungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung, auch wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.

2. Erfüllungsort ist Bad Fredeburg. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag einschließlich des gerichtlichen Mahnverfahrens unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

3. Gerichtsstand ist der Sitz des Lieferanten

4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.